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So werden die Leuchten am Anhänger angeordnet

Die Vorschriften legen nicht nur fest, welche Leuchten ein Anhänger braucht, sondern auch genau, wo sie hingehören. Maximale Kantenabstände, Mindestabstände, zulässige Höhen – alle Zahlen an einem Ort.

  • hinzugefügt: 30-10-2026

Hinweis: Dieser Artikel beschreibt die in Polen geltenden Vorschriften. In anderen Ländern können die Anforderungen abweichen – bitte prüfen Sie die örtlichen Bestimmungen.

So werden Leuchten und Rückstrahler am Anhänger angeordnet – Maße und Montagevorschriften

Die Vorschriften legen nicht nur fest, welche Leuchten am Anhänger Pflicht sind, sondern auch genau, wo sie montiert werden. Nachfolgend habe ich die Anforderungen an die Anordnung auf Grundlage der Verordnung des Infrastrukturministers vom 31. Dezember 2002 (Gesetzblatt Dz.U. 2024, Pos. 502, mit Änderungen) und ihres technischen Anhangs zusammengestellt. Welche Leuchten abhängig von Abmessungen und Masse des Anhängers vorgeschrieben sind, erfahren Sie im Beitrag Pflichtbeleuchtung am Anhänger.

Text aktualisiert am 29.10.2026 – Maße gemäß der Verordnung in der Fassung Dz.U. 2024, Pos. 502, mit Änderungen.

Heckbeleuchtung – Montage

Jeder Anhänger muss hinten Folgendes haben: Schlussleuchte, Bremsleuchte, Fahrtrichtungsanzeiger, Nebelschlussleuchte und Kennzeichenbeleuchtung. Diese Funktionen sind meist in einer Mehrkammer-Heckleuchte vereint.

Anforderungen an die Anordnung der Heckleuchten:

  • max. 400 mm vom seitlichen Fahrzeugumriss
  • Abstand zwischen linker und rechter Leuchte: min. 600 mm
  • Montagehöhe: 250–900 mm

Wie Sie die Leuchte selbst auswählen – Anzahl der Funktionen, Spannung, linke und rechte Ausführung – erklären wir im Artikel LED-Heckleuchten für Anhänger – Auswahl und Anschluss.

Dreieckige Rückstrahler hinten – Montage

Zwei rote dreieckige Rückstrahler sind an jedem Anhänger Pflicht. Die Anforderungen an die Anordnung sind dieselben wie bei den Heckleuchten:

  • max. 400 mm vom seitlichen Umriss
  • Abstand zueinander: min. 600 mm
  • Höhe: 250–900 mm

Unser Angebot an Rückstrahlern finden Sie bei zemot.com.pl: Rückstrahler.

Rückstrahler vorne und Begrenzungsleuchten vorne – Montage

Zwei weiße Rückstrahler vorne sind an jedem Anhänger Pflicht. Anforderungen an die Anordnung:

  • max. 400 mm vom seitlichen Umriss
  • Abstand zueinander: min. 600 mm
  • Höhe: 250–900 mm

Bei Anhängern mit einer Breite von 1,6 m oder mehr sind zusätzlich weiße Begrenzungsleuchten vorne Pflicht – sie werden nach denselben Regeln montiert.

Seitliche Rückstrahler – Montage

Gelbe seitliche Rückstrahler sind an jedem Anhänger Pflicht. Anforderungen:

  • mindestens ein Rückstrahler auf jeder Seite im mittleren Drittel der Fahrzeuglänge (gemessen einschließlich Deichsel)
  • der vorderste: max. 3 m vom vorderen Umriss des Anhängers
  • der hinterste: max. 1 m vom hinteren Umriss
  • Abstand zwischen benachbarten Rückstrahlern auf derselben Seite: max. 3 m (4 m sind zulässig, wenn die Fahrzeugkonstruktion dies nicht anders erlaubt)
  • Höhe: 250–900 mm

Seitenmarkierungsleuchten – Montage

Pflicht bei Anhängern, deren Länge einschließlich Deichsel 6 m überschreitet. Die Anforderungen an die Anordnung sind dieselben wie bei den seitlichen Rückstrahlern. Seitenleuchten finden Sie in der Kategorie Gelbe LED-Begrenzungsleuchten.

Umrissleuchten vorne und hinten – Montage

Pflicht bei Anhängern, die breiter als 2,1 m sind (zwei vorne mit weißem, zwei hinten mit rotem Licht). Anforderungen:

  • möglichst nah am seitlichen Umriss, jedoch max. 400 mm davon entfernt
  • min. 200 mm Abstand zu den Begrenzungsleuchten vorne bzw. den Schlussleuchten
  • möglichst hoch montiert, unter Wahrung der Symmetrie

Warum Umrissleuchten vorne weiß und hinten rot leuchten, erklären wir im Text LED-Begrenzungsleuchten – Farben und Vorschriften. Die Anforderungen an landwirtschaftliche Anhänger beschreiben wir gesondert: Beleuchtung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Fahrzeuge, Maschinen und Anhänger.

Retroreflektierende Konturmarkierung – Montage

Vorgeschrieben für Anhänger mit zGM > 3,5 t und Breite > 2,1 m (Konturmarkierung hinten) sowie für Anhänger mit zGM > 3,5 t und Länge > 6 m, die nach dem 10.10.2009 zugelassen wurden (Konturmarkierung seitlich). Montageregeln:

  • Unterkante: 250–1500 mm über dem Boden
  • die Markierung sollte Länge und Breite des Fahrzeugs möglichst vollständig abdecken
  • bei unterbrochener Markierung darf die Lücke 50% der Länge des kürzesten Streifenelements nicht überschreiten

Warntafeln – große Anhänger

Ist ein Deichselanhänger oder Sattelauflieger länger als 10 m oder hat er eine zGM über 10 t, sind gelbe retroreflektierende Tafeln mit rotem, fluoreszierendem Rand Pflicht.

Genehmigung

Alle am Anhänger montierten Leuchten und Rückstrahler müssen für die jeweilige Art der Beleuchtung oder Kennzeichnung genehmigt sein. LED-Leuchten benötigen zusätzlich eine Genehmigung zur elektromagnetischen Verträglichkeit nach ECE R10. Die Genehmigungszeichen (Buchstabe E im Kreis) sollten am Gehäuse oder an der Lichtscheibe der Leuchte sichtbar sein.

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