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Anhängerbeleuchtung – Vorschriften

Die Vorschriften legen genau fest, welche Beleuchtung jeder Anhänger haben muss und welche von Breite, Länge oder Masse abhängt. Hier alle Anforderungen mit genauen Grenzwerten und Zulassungsdaten.

  • hinzugefügt: 30-10-2026

Hinweis: Dieser Artikel beschreibt die in Polen geltenden Vorschriften. In anderen Ländern können die Anforderungen abweichen – bitte prüfen Sie die örtlichen Bestimmungen.

Pflichtbeleuchtung am Anhänger – was die Vorschriften sagen

Grundlage ist die Verordnung des Infrastrukturministers vom 31. Dezember 2002 über die technischen Bedingungen von Fahrzeugen und den Umfang ihrer notwendigen Ausrüstung (Gesetzblatt Dz.U. 2024, Pos. 502, mit Änderungen). Nachfolgend habe ich die Anforderungen an Pkw-Anhänger, landwirtschaftliche Anhänger und andere gezogene Fahrzeuge zusammengestellt.

Text aktualisiert am 29.10.2026 – entspricht der Verordnung in der Fassung Dz.U. 2024, Pos. 502, mit Änderungen.

Pflichtbeleuchtung an jedem Anhänger

¹ Ein Anhänger, der von einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, einer forstwirtschaftlichen Zugmaschine oder einem langsam fahrenden Fahrzeug gezogen wird, muss keine Nebelschlussleuchte haben.

Mehrere dieser Funktionen lassen sich in einer Mehrkammerleuchte vereinen – Heckleuchten (Mehrkammerleuchten) für Anhänger finden Sie bei zemot.com.pl.

Pflichtbeleuchtung abhängig von Abmessungen und Masse

  • Breite ≥ 1,6 m: Begrenzungsleuchten vorne
  • Breite > 2,1 m:Umrissleuchten vorne und hinten
  • Länge mit Deichsel > 6 m:Seitenmarkierungsleuchten
  • zGM > 750 kg (Anhänger, zugelassen nach dem 01.08.2009): Rückfahrscheinwerfer
  • zGM > 3,5 t und Breite > 2,1 m: retroreflektierende Konturmarkierung hinten
  • zGM > 3,5 t und Länge > 6 m (Anhänger, zugelassen nach dem 10.10.2009): retroreflektierende Konturmarkierung seitlich
  • Länge mit Deichsel > 10 m oder zGM > 10 t: Warntafeln – gelb retroreflektierend mit rotem, fluoreszierendem Rand

Wo genau diese Leuchten montiert werden müssen – Abstände von den Kanten, Abstände untereinander und Höhen – beschreiben wir im Artikel So werden die Leuchten am Anhänger angeordnet. Welche Farben Umrissleuchten haben müssen, erklären wir im Text LED-Begrenzungsleuchten – Farben und Vorschriften.

Gemeint sind hier die Warntafeln für lange und schwere Fahrzeuge (rechteckig, retroreflektierend und fluoreszierend), die im Straßengüterverkehr Pflicht sind. Sie gelten nicht für Anhänger, die von landwirtschaftlichen Zugmaschinen, forstwirtschaftlichen Zugmaschinen oder langsam fahrenden Fahrzeugen gezogen werden – diese haben eine eigene Kennzeichnung, die weiter unten beschrieben ist.

Zusätzliche Anforderung für landwirtschaftliche und langsam fahrende Anhänger

Eine andere Tafel ist die dreieckige Kennzeichnungstafel für langsam fahrende Fahrzeuge. Sie muss an jedem langsam fahrenden Fahrzeug angebracht sein, ebenso an jedem Anhänger, der von einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, einer forstwirtschaftlichen Zugmaschine oder einem langsam fahrenden Fahrzeug gezogen wird. An einem Anhänger ist die Tafel nicht erforderlich, wenn er nicht das letzte Fahrzeug im Zug ist.

Die vollständigen Anforderungen an Traktoren, Maschinen und landwirtschaftliche Anhänger haben wir im Artikel Beleuchtung und Kennzeichnung landwirtschaftlicher Fahrzeuge, Maschinen und Anhänger zusammengestellt.

Was darf zusätzlich montiert werden?

Grundsätzlich ist an Anhängern die Montage anderer als der vorgeschriebenen Beleuchtung verboten. Die Vorschriften lassen jedoch eine Reihe von Ausnahmen zu:

  • Begrenzungsleuchten vorne – an jedem Anhänger zulässig
  • Seitenmarkierungsleuchten – an jedem Anhänger zulässig
  • Umrissleuchten vorne und hinten – zulässig an Anhängern mit einer Breite von 1,8 m bis 2,1 m (breitere müssen sie haben)
  • Rückfahrscheinwerfer – an jedem Anhänger zulässig (auch mit zGM bis 750 kg und bei Zulassung vor dem 01.08.2009)
  • Nicht dreieckige Rückstrahler hinten – an jedem Anhänger zulässig
  • Retroreflektierende Konturmarkierung – zulässig an Anhängern mit zGM > 750 kg
  • Arbeitsbeleuchtung – zulässig

Ältere Anhänger

Für Anhänger, die vor 1990 zugelassen wurden, sieht die Verordnung eine Reihe von Ausnahmen von der Pflichtausrüstung vor. Wenn Sie Zweifel zu einem bestimmten Anhänger haben, schreiben Sie an zemot@zemot.pl – wir antworten Ihnen konkret.

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